Allgemeine Geschäftsbedingungen
Digitalbau Nord
Inhaber Patrick Fleck
Gewerbering 8
22113 Oststeinbek
E-Mail info@digitalbau-nord.de
Stand 21. Juli 2026
§ 1 Anbieter, Geltungsbereich und Kundenkreis
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Digitalbau Nord, Inhaber Patrick Fleck, Gewerbering 8, 22113 Oststeinbek, E-Mail info@digitalbau-nord.de – nachfolgend „Digitalbau Nord“ oder „Auftragnehmer“ genannt – und seinen Auftraggebern über die Konzeption, Gestaltung, Erstellung, Überarbeitung, Bereitstellung, Pflege und Betreuung von Websites sowie damit zusammenhängende digitale Leistungen.
- Das Leistungsangebot von Digitalbau Nord richtet sich ausschließlich an
- Unternehmer im Sinne des § 14 BGB,
- Gewerbetreibende,
- Freiberufler,
- juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts,
- öffentlich-rechtliche Sondervermögen,
- Personen, die den Vertrag im Zusammenhang mit der Aufnahme einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließen.
- Der Auftraggeber bestätigt mit Vertragsschluss, dass er den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn Digitalbau Nord ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
- Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einem späteren Nachtrag gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
§ 2 Vertragsgegenstand und Vertragsgrundlagen
- Digitalbau Nord erstellt und betreut Websites insbesondere für Handwerksbetriebe, kleine und mittlere Unternehmen, Selbständige und vergleichbare gewerbliche Auftraggeber.
- Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus
- dem individuellen Angebot,
- einer gegebenenfalls beigefügten Leistungsbeschreibung,
- der Auftragsbestätigung,
- diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Angaben auf der Website von Digitalbau Nord, insbesondere Paketbeschreibungen, Preisangaben, Zeitangaben und Leistungsbeispiele, beschreiben den grundsätzlich möglichen Leistungsrahmen. Der verbindliche Leistungsumfang wird erst im individuellen Angebot festgelegt.
- Soweit auf der Website Preise mit „ab“ bezeichnet werden, handelt es sich um Einstiegspreise oder Richtwerte für Projekte mit entsprechend begrenztem Umfang. Der konkrete Festpreis richtet sich nach Inhalt, Seitenzahl, Funktionsumfang, Ausgangsmaterial, technischer Ausgangslage und erforderlichem Bearbeitungsaufwand.
- Digitalbau Nord schuldet die fachgerechte Herstellung der ausdrücklich vereinbarten Leistung. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, eine bestimmte Reichweite, eine bestimmte Zahl von Kundenanfragen oder eine bestimmte Platzierung in Suchmaschinen wird nicht geschuldet.
§ 3 Vertragsschluss
- Die Darstellung der Leistungen auf der Website von Digitalbau Nord stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.
- Der Auftraggeber kann Digitalbau Nord sein Vorhaben insbesondere per E-Mail, über das Anfrageformular oder mittels der dort angebotenen Sprachaufnahme schildern.
- Auf Grundlage der übermittelten Angaben und gegebenenfalls erforderlicher Rückfragen erstellt Digitalbau Nord ein individuelles Angebot in Textform.
- Der Auftraggeber nimmt das Angebot durch eine eindeutige Erklärung in Textform an. Der Vertrag kommt mit der anschließenden Auftragsbestätigung durch Digitalbau Nord zustande.
- Der Vertrag kommt ebenfalls zustande, wenn Digitalbau Nord auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers mit der Leistung beginnt oder der Auftraggeber eine vereinbarte Anzahlung leistet.
- Soweit im Angebot keine andere Frist genannt ist, kann das Angebot innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang angenommen werden.
- Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen mindestens der Textform.
§ 4 Leistungen von Digitalbau Nord
- Digitalbau Nord erbringt je nach individueller Vereinbarung insbesondere folgende Leistungen
- Konzeption und Erstellung neuer Websites,
- Erstellung von Einseiten-Websites,
- Erstellung mehrseitiger Unternehmensauftritte,
- Überarbeitung und Neuaufbau bestehender Websites,
- Übernahme und redaktionelle Aufbereitung vorhandener Inhalte,
- Anpassung für Mobiltelefone, Tablets und Rechner,
- technische Suchmaschinenoptimierung,
- Optimierung von Bildern und Ladezeiten,
- Einrichtung oder Übertragung von Domains,
- Einrichtung verschlüsselter Datenübertragung,
- Einrichtung und Prüfung von Kontaktformularen,
- technische Einbindung von Impressum und Datenschutzerklärung,
- Einrichtung von Weiterleitungen bei einem Relaunch,
- Einrichtung oder Unterstützung bei Google-Unternehmensprofilen,
- Erstellung fremdsprachiger oder mehrsprachiger Websites,
- Hosting, Wartung, Datensicherungen und technische Pflege,
- laufende Inhaltspflege im vereinbarten Umfang.
- Der konkrete Umfang richtet sich ausschließlich nach dem angenommenen Angebot.
- Das Paket „Starter“ ist grundsätzlich für einen begrenzten, kompakten Internetauftritt vorgesehen. Soweit im Angebot nichts anderes geregelt ist, handelt es sich dabei um eine Einseiten-Website mit den vereinbarten Inhaltsbereichen.
- Das Paket „Business“ ist grundsätzlich für einen mehrseitigen Unternehmensauftritt vorgesehen. Die genaue Seitenzahl und die einzelnen Inhalte werden im Angebot festgelegt.
- Das Paket „Relaunch“ umfasst grundsätzlich den Neuaufbau einer vorhandenen Website auf einer aktuellen technischen Grundlage. Die Übernahme alter Inhalte erfolgt nur in dem ausdrücklich vereinbarten Umfang.
- Digitalbau Nord ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete technische Verfahren, Vorlagen, Programmbibliotheken, freie Mitarbeiter, Unterauftragnehmer und externe Dienstleister einzusetzen. Die Verantwortung von Digitalbau Nord für die vertragsgemäße Leistung bleibt unberührt.
- Digitalbau Nord arbeitet grundsätzlich schriftlich. Ein Anspruch auf telefonische Beratung, telefonischen Kundendienst, persönliche Besprechungen, Videokonferenzen oder regelmäßige Berichtstermine besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
- Nachrichten werden im Rahmen der auf der Website veröffentlichten Geschäftszeiten bearbeitet. Angaben zu gewöhnlichen Antwortzeiten sind Erfahrungswerte und keine garantierten Reaktionsfristen.
§ 5 Nicht geschuldete Leistungen
- Nicht Bestandteil eines Auftrags sind Leistungen, die im Angebot nicht ausdrücklich genannt werden.
- Insbesondere nicht geschuldet sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart
- Entwicklung oder Betrieb von Onlineshops,
- Zahlungsabwicklung,
- Warenwirtschaftssysteme,
- umfangreiche Buchungs- oder Reservierungssysteme,
- individuelle Kundenportale,
- Mitgliederbereiche,
- komplexe Datenbanken,
- Sonderprogrammierungen,
- laufende Betreuung sozialer Netzwerke,
- Erstellung oder Schaltung bezahlter Werbeanzeigen,
- fortlaufende Suchmaschinenoptimierung,
- fortlaufende Überwachung sämtlicher Suchmaschinenplatzierungen,
- Rechtsberatung,
- Steuerberatung,
- Markenprüfung,
- wettbewerbsrechtliche Prüfung,
- datenschutzrechtliche Einzelfallberatung,
- Prüfung ausländischer Rechtsordnungen,
- Prüfung branchenspezifischer Erlaubnis-, Kennzeichnungs- oder Informationspflichten.
- Digitalbau Nord ist berechtigt, Aufträge oder einzelne Inhalte abzulehnen, wenn deren Ausführung rechtswidrig wäre, Rechte Dritter verletzen könnte, der technischen oder geschäftlichen Ausrichtung von Digitalbau Nord widerspricht oder einen unverhältnismäßigen Betreuungsaufwand erwarten lässt.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt Digitalbau Nord alle zur Durchführung des Projekts benötigten Informationen, Inhalte, Entscheidungen und Zugangsdaten rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
- Hierzu gehören insbesondere
- vollständige Unternehmensdaten,
- Ansprechpartner und Kontaktinformationen,
- Beschreibung der angebotenen Leistungen,
- Zielgruppen und Tätigkeitsgebiete,
- Logos und Gestaltungsvorgaben,
- vorhandene Texte, Bilder und Grafiken,
- Zugangsdaten zu Domain, Hosting und bestehenden Systemen,
- Angaben für Impressum und Datenschutzerklärung,
- Informationen über eingesetzte Fremddienste,
- Freigaben von Texten, Bildern und Entwürfen,
- bei fremdsprachigen Websites die Prüfung branchenspezifischer Fachbegriffe.
- Der Auftraggeber benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner. Erklärungen dieses Ansprechpartners gelten gegenüber Digitalbau Nord als verbindliche Erklärungen des Auftraggebers.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vorgelegten Entwürfe sorgfältig zu prüfen. Dies gilt insbesondere für
- Namen,
- Anschriften,
- Telefonnummern,
- E-Mail-Adressen,
- Preise,
- Leistungsbeschreibungen,
- Öffnungszeiten,
- fachliche Aussagen,
- rechtliche Pflichtangaben,
- Bildzuordnungen,
- Formulare,
- Verknüpfungen,
- Übersetzungen und Fachbegriffe.
- Digitalbau Nord darf grundsätzlich davon ausgehen, dass die vom Auftraggeber übermittelten Informationen richtig, vollständig und zur Veröffentlichung freigegeben sind.
- Verzögerungen aufgrund fehlender, verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung verlängern vereinbarte Bearbeitungszeiten um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
- Unterbricht der Auftraggeber das Projekt für mehr als 30 Kalendertage oder reagiert er trotz Erinnerung nicht, kann Digitalbau Nord
- das Projekt vorläufig schließen,
- den bisherigen Leistungsstand abrechnen,
- einen neuen Bearbeitungszeitraum festlegen,
- einen durch die Wiederaufnahme entstehenden Mehraufwand gesondert berechnen.
- Nach erfolgloser angemessener Fristsetzung kann Digitalbau Nord den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, wenn die fehlende Mitwirkung eine weitere Durchführung des Auftrags unzumutbar macht.
§ 7 Inhalte, Texte, Bilder und Rechte Dritter
- Soweit vereinbart, erstellt oder überarbeitet Digitalbau Nord auf Grundlage der Angaben des Auftraggebers Texte für dessen Website.
- Der Auftraggeber bleibt für die sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Zulässigkeit seiner geschäftlichen Aussagen verantwortlich.
- Digitalbau Nord ist nicht verpflichtet, Angaben des Auftraggebers über Qualifikationen, Zertifizierungen, Preise, Zulassungen, Referenzen, Herstellerversprechen oder technische Eigenschaften eigenständig zu überprüfen.
- Der Auftraggeber versichert, dass er über die erforderlichen Rechte an allen von ihm bereitgestellten Inhalten verfügt. Dies betrifft insbesondere
- Texte,
- Fotografien,
- Logos,
- Marken,
- Grafiken,
- Videos,
- Musik,
- Kundenbewertungen,
- Referenzen,
- personenbezogene Daten.
- Der Auftraggeber stellt Digitalbau Nord von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aus einer vom Auftraggeber zu vertretenden Rechtsverletzung durch bereitgestellte oder ausdrücklich freigegebene Inhalte entstehen. Die Freistellung umfasst auch die erforderlichen Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
- Digitalbau Nord kann auf Wunsch geeignete Bilder aus eigenen Beständen, frei nutzbaren Quellen oder Bilddatenbanken auswählen. Für solche Bilder gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen.
- Kostenpflichtige Bild-, Schrift- oder Medienlizenzen sind nur im Preis enthalten, wenn dies im Angebot ausdrücklich angegeben ist.
- Der Auftraggeber darf lizenzierte Inhalte nur innerhalb des durch die jeweilige Lizenz gestatteten Umfangs verwenden.
- Digitalbau Nord darf offensichtlich rechtswidrige, irreführende oder Rechte Dritter verletzende Inhalte ablehnen, sperren oder entfernen.
§ 8 Fremdsprachige und internationale Websites
- Digitalbau Nord erstellt nach gesonderter Vereinbarung fremdsprachige und mehrsprachige Websites sowie Websites für ausländische Zielmärkte.
- Die Übersetzung kann unter Einsatz professioneller Übersetzungsprogramme, automatisierter Sprachmodelle, vorhandener Wörterbücher und redaktioneller Nachbearbeitung erstellt werden.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die übersetzten Inhalte vor der Veröffentlichung zu prüfen oder durch eine fachkundige Person prüfen zu lassen.
- Dies gilt insbesondere für
- branchenspezifische Fachbegriffe,
- technische Bezeichnungen,
- Preise und Maßeinheiten,
- berufsrechtliche Angaben,
- Werbeaussagen,
- Orts- und Regionalbezeichnungen,
- Sicherheits- und Warnhinweise,
- rechtlich erhebliche Formulierungen.
- Digitalbau Nord schuldet eine sorgfältige sprachliche Übertragung, nicht jedoch die Leistung eines vereidigten Übersetzers, Fachübersetzers oder ausländischen Rechtsberaters, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
- Die technische Einbindung ausländischer Pflichttexte oder länderbezogener Hinweise stellt keine Rechtsberatung dar.
- Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass sein Geschäftsmodell, seine Leistungen und die veröffentlichten Inhalte den rechtlichen Anforderungen des jeweiligen Zielstaates entsprechen.
- Digitalbau Nord übernimmt keine Gewähr dafür, dass eine Website ohne zusätzliche fachanwaltliche oder landesspezifische Prüfung sämtliche Anforderungen einer ausländischen Rechtsordnung erfüllt.
- Länderdossiers, Checklisten und technische Vorbereitungen von Digitalbau Nord dienen der strukturierten Unterstützung. Sie ersetzen keine individuelle Rechtsprüfung.
- Die endgültige Veröffentlichung einer fremdsprachigen Website erfolgt erst nach Freigabe der betreffenden Sprachfassung durch den Auftraggeber.
- Besondere Voraussetzungen, Beschränkungen oder Zusatzkosten einer Länder-Domain werden dem Auftraggeber mitgeteilt, sobald sie im Rahmen der Domainprüfung erkennbar werden.
§ 9 Änderungswünsche und Korrekturschleifen
- Digitalbau Nord stellt dem Auftraggeber einen Entwurf oder einen vergleichbaren Vorschauzustand zur Prüfung bereit.
- Soweit im Angebot nichts Abweichendes bestimmt ist, umfasst der vereinbarte Festpreis eine zusammengefasste abschließende Korrekturschleife.
- Der Auftraggeber übermittelt seine Änderungswünsche vollständig, eindeutig und möglichst gebündelt in Textform.
- Eine Korrekturschleife umfasst insbesondere
- Berichtigung einzelner Texte,
- Austausch einzelner Bilder,
- Korrektur von Kontaktdaten,
- kleinere Anpassungen von Farben, Abständen und Anordnungen,
- begrenzte Umformulierungen,
- Beseitigung kleinerer technischer Fehler.
- Nicht als gewöhnliche Korrektur gelten insbesondere
- vollständige Neugestaltung,
- Wechsel des zuvor abgestimmten Gestaltungsstils,
- Änderung der Zielgruppe,
- wesentliche Änderung des Geschäftsmodells,
- neue Hauptseiten oder Inhaltsbereiche,
- neue technische Funktionen,
- umfangreiche neue Texte,
- Austausch großer Teile bereits freigegebener Inhalte,
- Wiederherstellung früherer Gestaltungsstände nach einer Freigabe.
- Leistungen nach Absatz 5 sowie weitere Korrekturschleifen können gesondert angeboten und berechnet werden.
- Digitalbau Nord weist den Auftraggeber vor Ausführung eines kostenpflichtigen Zusatzaufwands auf die voraussichtlichen Mehrkosten hin.
§ 10 Termine und Projektverzögerungen
- Zeitangaben auf der Website oder in der allgemeinen Kommunikation stellen grundsätzlich unverbindliche Erfahrungswerte dar.
- Eine Fertigstellung innerhalb von 24 Stunden ist nur möglich, wenn
- ein entsprechend begrenzter Leistungsumfang vereinbart ist,
- sämtliche notwendigen Angaben und Inhalte vollständig vorliegen,
- der Auftraggeber kurzfristig auf Rückfragen reagiert,
- erforderliche Zugänge funktionsfähig bereitgestellt werden,
- keine unerwarteten technischen Hindernisse bestehen.
- Eine bestimmte Fertigstellungsfrist ist nur verbindlich, wenn sie im individuellen Angebot ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurde.
- Eine Bearbeitungsfrist beginnt grundsätzlich erst, wenn
- der Vertrag geschlossen ist,
- die vereinbarte Anzahlung eingegangen ist,
- alle für den betreffenden Arbeitsschritt erforderlichen Angaben vorliegen,
- notwendige Zugänge bereitgestellt wurden.
- Nachträgliche Erweiterungen und Änderungswünsche können den Fertigstellungstermin verschieben.
- Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Digitalbau Nord verlängern vereinbarte Fristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Hierzu gehören insbesondere
- Ausfälle von Hostinganbietern,
- Störungen von Domainregistraren,
- Ausfälle von Netzen und Rechenzentren,
- Störungen externer Programmierschnittstellen,
- höhere Gewalt,
- behördliche Maßnahmen,
- unvorhersehbare Sicherheitsvorfälle,
- Änderungen oder Sperrungen durch Drittanbieter.
§ 11 Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Die Vergütung richtet sich nach dem angenommenen individuellen Angebot.
- Sämtliche Preise verstehen sich gegenüber Unternehmern zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes ausgewiesen wird.
- Soweit im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, wird die Vergütung für einmalige Websiteprojekte wie folgt fällig
- 30 Prozent nach Vertragsschluss und Rechnungsstellung,
- 70 Prozent nach Fertigstellung und Abnahme, jedoch vor dem Livegang unter der endgültigen Domain.
- Die Schlusszahlung wird auch dann fällig, wenn lediglich unwesentliche Mängel bestehen, die einer Abnahme nicht entgegenstehen.
- Der Livegang kann bis zum vollständigen Eingang der fälligen Vergütung zurückgehalten werden.
- Zusatzleistungen werden nach gesonderter Vereinbarung pauschal oder nach Zeitaufwand berechnet.
- Fortlaufende Leistungen werden monatlich im Voraus abgerechnet, sofern im Angebot keine andere Abrechnungsweise vereinbart ist.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen, sofern auf der Rechnung keine andere Frist angegeben ist.
- Die Zahlung erfolgt per Überweisung oder über einen von Digitalbau Nord angebotenen Zahlungsdienst.
- Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
- Digitalbau Nord kann Leistungen nach vorheriger Mahnung und angemessener Fristsetzung zurückhalten oder fortlaufende Leistungen vorübergehend aussetzen, wenn der Auftraggeber mit einem nicht unerheblichen Betrag in Verzug ist.
- Durch eine berechtigte Aussetzung entstehende Wiederherstellungs- oder Wiederaufnahmeaufwendungen können gesondert berechnet werden.
§ 12 Fertigstellung, Prüfung und Abnahme
- Nach Fertigstellung stellt Digitalbau Nord dem Auftraggeber die Website über einen Vorschauverweis oder in einer vergleichbaren Prüfungsumgebung zur Verfügung.
- Der Auftraggeber prüft die Website innerhalb von sieben Kalendertagen und erklärt die Abnahme oder benennt konkrete wesentliche Mängel.
- Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
- Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber
- die Abnahme ausdrücklich erklärt,
- die Freischaltung unter der endgültigen Domain verlangt,
- die Website selbst produktiv nutzt,
- die Website Dritten zur produktiven Nutzung zugänglich macht,
- innerhalb einer von Digitalbau Nord gesetzten angemessenen Frist keine konkreten wesentlichen Mängel mitteilt.
- Eine bloße Geschmacksänderung oder ein nachträglicher Wunsch nach einer anderen Gestaltung stellt keinen Mangel dar, wenn die erstellte Website dem freigegebenen Entwurf und dem vereinbarten Leistungsumfang entspricht.
- Nach der Abnahme gewünschte Erweiterungen oder Änderungen werden als Pflegeleistung oder gesonderter Zusatzauftrag behandelt.
§ 13 Nutzungsrechte und technische Bestandteile
- Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die für den vereinbarten Betrieb der Website erforderlichen Nutzungsrechte an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen.
- Die Nutzungsrechte sind, soweit im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist
- zeitlich unbeschränkt,
- räumlich unbeschränkt,
- nicht ausschließlich,
- auf Dritte übertragbar,
- zur Bearbeitung und Weiterentwicklung freigegeben.
- Nicht übertragen werden ausschließliche Rechte an
- allgemeinen Gestaltungsgrundlagen,
- wiederverwendbaren Modulen,
- technischen Grundstrukturen,
- Programmbibliotheken,
- internen Werkzeugen,
- Vorlagen,
- Arbeitsverfahren,
- vorbestehenden Bestandteilen von Digitalbau Nord,
- Bestandteilen Dritter.
- Digitalbau Nord bleibt berechtigt, allgemeine technische oder gestalterische Bestandteile auch für andere Projekte einzusetzen.
- Für Schriften, Bilder, Erweiterungen, Programmbibliotheken und sonstige Inhalte Dritter gelten deren jeweilige Lizenzbedingungen.
- Vor vollständiger Zahlung ist die Nutzung der Website grundsätzlich auf die interne Prüfung beschränkt.
- Ein Anspruch auf Herausgabe folgender Bestandteile besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung
- interne Entwurfsstände,
- nicht verwendete Gestaltungsvarianten,
- interne Dokumentationen,
- Eingabeanweisungen für automatisierte Systeme,
- Arbeitskonten,
- Entwicklungswerkzeuge,
- allgemeine Vorlagen,
- interne Projekt- und Sicherungsstrukturen.
- Soweit technisch möglich und rechtlich zulässig, erhält der Auftraggeber bei Vertragsende auf Anforderung den zuletzt vorhandenen, herausgabefähigen Stand seiner Website in einem gebräuchlichen Dateiformat.
§ 14 Domain, Hosting und Fremddienste
- Domainregistrierung, Domainübertragung und Hosting werden nur im ausdrücklich vereinbarten Umfang geschuldet.
- Soweit möglich, wird eine neue Domain unmittelbar auf den Auftraggeber registriert.
- Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit der Registrierungsdaten und die Zulässigkeit der gewünschten Domain verantwortlich.
- Digitalbau Nord übernimmt keine Gewähr dafür, dass eine gewünschte Domain verfügbar ist oder keine Rechte Dritter verletzt.
- Domain-, Registrar-, Hosting- und Lizenzkosten trägt der Auftraggeber, soweit sie nicht ausdrücklich im vereinbarten Paket enthalten sind.
- Für Leistungen externer Anbieter gelten ergänzend deren jeweilige Vertrags-, Lizenz- und Nutzungsbedingungen.
- Fremddienste können insbesondere umfassen
- Hostinganbieter,
- Domainregistrare,
- E-Mail-Dienste,
- Kartendienste,
- Schrift- und Bildanbieter,
- Analysewerkzeuge,
- Google-Dienste,
- Inhaltsverwaltungssysteme,
- Formular- und Versanddienste,
- externe Programmbibliotheken,
- Übersetzungs- und Sprachdienste.
- Digitalbau Nord haftet nicht dafür, dass ein externer Anbieter seine Leistungen dauerhaft, unverändert, kostenfrei oder zu einem bestimmten Preis bereitstellt.
- Ändert oder beendet ein externer Anbieter eine Leistung, kann Digitalbau Nord dem Auftraggeber eine geeignete Ersatzlösung anbieten. Der dadurch entstehende Aufwand ist gesondert zu vergüten, soweit Digitalbau Nord die Änderung nicht zu vertreten hat.
- Die erfolgreiche Zustellung von Kontaktformularen oder E-Mails kann von externen Postfachanbietern, Spamfiltern und Netzen abhängen. Digitalbau Nord schuldet eine ordnungsgemäße technische Einrichtung, jedoch keine Garantie für jede einzelne Zustellung.
- Zugangsdaten sind vom Auftraggeber sicher aufzubewahren und vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
§ 15 Pflege-, Wartungs- und Betreuungspakete
- Art und Umfang fortlaufender Leistungen richten sich nach dem jeweils gebuchten Paket und dem individuellen Angebot.
- Das Pflegepaket „Basis“ kann insbesondere umfassen
- Hosting,
- technische Aktualisierungen,
- regelmäßige Datensicherungen,
- grundlegende Sicherheitsmaßnahmen,
- Bearbeitung technischer Störungen.
- Das Pflegepaket „Komfort“ kann zusätzlich kleinere Änderungen und schriftliche Betreuung per E-Mail umfassen.
- Das Pflegepaket „Rundum“ kann zusätzlich laufende Inhaltspflege und eine vereinbarte Überwachung technischer Suchmaschinenfaktoren umfassen.
- Die auf der Website verwendeten Begriffe „kleine Änderungen“, „Inhaltspflege“ und „Betreuung“ bezeichnen nur Arbeiten von begrenztem Umfang. Hierzu können insbesondere gehören
- Austausch einzelner Bilder,
- Korrektur kurzer Textabschnitte,
- Änderung von Kontaktdaten,
- Anpassung von Öffnungszeiten,
- Einfügung kurzer Hinweise,
- einfache Aktualisierung bestehender Inhalte.
- Nicht als kleine Änderungen gelten insbesondere
- neue Seiten,
- vollständige Neugestaltungen,
- umfangreiche neue Texte,
- neue technische Funktionen,
- vollständige Sprachfassungen,
- Sonderprogrammierungen,
- größere strukturelle Umbauten,
- umfassende Suchmaschinenkampagnen.
- Arbeiten nach Absatz 6 werden gesondert angeboten und berechnet.
- Nicht in einem Monat ausgeschöpfte Bearbeitungsleistungen werden nicht automatisch auf Folgemonate übertragen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Digitalbau Nord schuldet keine ununterbrochene oder jederzeit fehlerfreie Erreichbarkeit der Website, sofern keine ausdrückliche Verfügbarkeitsvereinbarung getroffen wurde.
- Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere durch Wartung, Sicherheitsaktualisierungen, Störungen externer Anbieter oder höhere Gewalt entstehen.
- Datensicherungen werden im vereinbarten Umfang durchgeführt. Sie ersetzen keine zusätzliche eigene Sicherung wichtiger Inhalte durch den Auftraggeber.
- Nimmt der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter Änderungen an der Website vor, trägt der Auftraggeber das Risiko daraus entstehender Fehler. Ein zusätzlicher Prüfungs- oder Wiederherstellungsaufwand kann berechnet werden.
§ 16 Suchmaschinen, Google-Dienste und wirtschaftlicher Erfolg
- Digitalbau Nord kann technische Maßnahmen zur Verbesserung der Auffindbarkeit einer Website durchführen.
- Hierzu können insbesondere gehören
- strukturierte Seitentitel und Beschreibungen,
- technisch saubere Seitenstruktur,
- Optimierung von Ladezeiten,
- Mobiloptimierung,
- Einrichtung von Weiterleitungen,
- Unterstützung bei lokalen Unternehmensprofilen,
- technische Vorbereitung mehrsprachiger Inhalte,
- Einreichung oder technische Erschließung für Suchmaschinen.
- Digitalbau Nord hat keinen Einfluss auf sämtliche Bewertungs-, Sortierungs- und Darstellungsentscheidungen von Suchmaschinen oder Plattformbetreibern.
- Eine bestimmte Position, Sichtbarkeit, Reichweite oder Aufnahme in einen Suchmaschinenindex wird nicht garantiert.
- Suchmaschinen können ihre Verfahren, Darstellungen und Anforderungen jederzeit ändern.
- Digitalbau Nord übernimmt keine Gewähr für
- bestimmte Besucherzahlen,
- bestimmte Anfragen,
- bestimmte Umsätze,
- bestimmte Konversionsraten,
- eine dauerhafte Platzierung,
- eine bestimmte Anzeige in Karten- oder Unternehmensdiensten.
- Wird ein bestehender Internetauftritt überarbeitet, richtet Digitalbau Nord im vereinbarten Umfang Weiterleitungen ein. Ein vollständiger Erhalt sämtlicher früherer Platzierungen kann dennoch nicht garantiert werden.
§ 17 Mängelrechte
- Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist.
- Ein Mangel liegt vor, wenn die Leistung bei Abnahme nicht die vereinbarte Beschaffenheit besitzt oder sich nicht für die vereinbarte Verwendung eignet.
- Kein Mangel liegt insbesondere vor bei
- subjektivem Nichtgefallen trotz Übereinstimmung mit dem freigegebenen Entwurf,
- geringfügigen Darstellungsunterschieden zwischen Geräten und Browsern,
- Änderungen von Browsern, Betriebssystemen oder Drittanbietern nach Abnahme,
- Störungen externer Systeme,
- fehlerhaften Kundendaten,
- nachträglichen Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte,
- fehlenden Suchmaschinenplatzierungen,
- ausbleibendem wirtschaftlichem Erfolg,
- technisch unvermeidbaren Abweichungen.
- Der Auftraggeber untersucht die Leistung unverzüglich nach Bereitstellung und zeigt erkennbare Mängel unverzüglich in Textform an.
- Die Mängelanzeige soll den Fehler möglichst genau bezeichnen und, soweit möglich, folgende Angaben enthalten
- betroffene Internetadresse,
- Bildschirmaufnahme,
- verwendetes Gerät,
- verwendeter Browser,
- Zeitpunkt des Auftretens,
- Beschreibung der erwarteten Funktion.
- Digitalbau Nord erhält zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist.
- Digitalbau Nord kann nach eigener Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Ersatzleistung bereitstellen.
- Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, kann der Auftraggeber nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen mindern, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.
- Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt gegenüber Unternehmern zwölf Monate ab Abnahme.
- Die Verkürzung nach Absatz 9 gilt nicht für Ansprüche aufgrund
- vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens,
- Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- arglistigen Verschweigens,
- einer übernommenen Garantie,
- zwingender gesetzlicher Haftung.
§ 18 Haftung
- Digitalbau Nord haftet unbeschränkt
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
- aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie,
- in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter, freien Auftragnehmer und Erfüllungsgehilfen von Digitalbau Nord.
- Für Datenverluste haftet Digitalbau Nord nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen höchstens in Höhe des typischen Wiederherstellungsaufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung entstanden wäre.
- Digitalbau Nord haftet nicht für rechtswidrige, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte, die der Auftraggeber bereitgestellt oder nach Aufforderung freigegeben hat, soweit Digitalbau Nord die Rechtsverletzung oder Fehlerhaftigkeit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder verschwiegen hat.
- Digitalbau Nord haftet nicht für Ausfälle, Änderungen, Sperrungen oder Entscheidungen externer Anbieter, Plattformen, Suchmaschinen, Domainregistrare oder Hostingunternehmen, soweit Digitalbau Nord diese nicht zu vertreten hat.
- Digitalbau Nord haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber notwendige Aktualisierungen, Sicherheitshinweise oder empfohlene Maßnahmen nicht beauftragt oder nicht umsetzt.
§ 19 Datenschutz, Vertraulichkeit und automatisierte Systeme
- Beide Parteien behandeln vertrauliche geschäftliche, technische und persönliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.
- Digitalbau Nord verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der jeweils geltenden Datenschutzerklärung.
- Soweit Digitalbau Nord personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet und die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
- Digitalbau Nord kann zur Unterstützung der Leistungserbringung automatisierte Systeme und Verfahren künstlicher Intelligenz einsetzen.
- Dies kann insbesondere folgende Bereiche betreffen
- Strukturierung von Kundenanfragen,
- Erstellung von Textentwürfen,
- Programmierung,
- Fehlersuche,
- Übersetzung,
- Bildbearbeitung,
- technische Dokumentation,
- Prüfung von Seitenstrukturen,
- Vorbereitung von Antwort- und Angebotsentwürfen.
- Der Einsatz automatisierter Systeme ändert nichts an der Verantwortung von Digitalbau Nord für die vertragsgemäße Leistung.
- Der Auftraggeber weist Digitalbau Nord ausdrücklich darauf hin, wenn übermittelte Daten besonderen Geheimhaltungs-, Berufs- oder Datenschutzpflichten unterliegen.
- Besonders schutzbedürftige personenbezogene Daten sollen nur übermittelt werden, wenn dies für den Auftrag erforderlich und zuvor abgestimmt ist.
- Digitalbau Nord ist berechtigt, vertrauliche Informationen gegenüber Mitarbeitern, Unterauftragnehmern und technischen Dienstleistern offenzulegen, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist und angemessene Schutzpflichten bestehen.
§ 20 Laufzeit und Kündigung fortlaufender Leistungen
- Verträge über einmalige Projektleistungen enden mit vollständiger Erbringung der beiderseitigen Leistungen.
- Verträge über Hosting, Pflege, Wartung oder sonstige fortlaufende Leistungen werden auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern im Angebot keine Mindestlaufzeit vereinbart wurde.
- Fortlaufende Verträge können von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Ein wichtiger Grund für Digitalbau Nord liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber
- trotz Mahnung mit einem erheblichen Betrag in Verzug bleibt,
- rechtswidrige Inhalte veröffentlicht,
- die Sicherheit der technischen Systeme gefährdet,
- wiederholt wesentliche Vertragspflichten verletzt,
- erforderliche Mitwirkungen dauerhaft verweigert.
- Soweit der wichtige Grund behebbar ist, setzt Digitalbau Nord vor der außerordentlichen Kündigung grundsätzlich eine angemessene Abhilfefrist.
- Nach Vertragsende stellt Digitalbau Nord dem Auftraggeber auf Anforderung den zuletzt vorhandenen, herausgabefähigen Stand der Website zur Verfügung, soweit
- sämtliche fälligen Forderungen beglichen sind,
- Digitalbau Nord über die betreffenden Daten verfügt,
- keine Rechte Dritter entgegenstehen,
- das verwendete technische System einen solchen Export zulässt.
- Eine Verpflichtung zur Anpassung an ein bestimmtes anderes System oder einen bestimmten anderen Hostinganbieter besteht nicht.
- Die Herausgabe muss innerhalb von 30 Kalendertagen nach Vertragsende verlangt werden.
- Nach Ablauf dieser Frist dürfen Projekt- und Hostingdaten gelöscht werden, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Interessen entgegenstehen.
- Auf den Auftraggeber registrierte Domains verbleiben bei diesem.
- Bei einer treuhänderischen Registrierung unterstützt Digitalbau Nord den Auftraggeber nach vollständiger Begleichung aller Forderungen bei einer technisch und rechtlich zulässigen Übertragung.
§ 21 Referenznennung
- Digitalbau Nord darf eine öffentlich freigeschaltete Website nach ihrer Veröffentlichung als Referenz nennen, abbilden und verlinken.
- Hierzu dürfen insbesondere verwendet werden
- Name und Logo des Auftraggebers,
- Bildschirmaufnahmen der Website,
- kurze Projektbeschreibung,
- öffentlich zugängliche Gestaltungselemente,
- Verweis auf die Internetadresse.
- Vertrauliche Informationen, interne Kennzahlen und nicht veröffentlichte Projektbestandteile werden nicht als Referenz verwendet.
- Der Auftraggeber kann der Referenznutzung vor Vertragsschluss oder später aus berechtigtem Grund in Textform widersprechen.
§ 22 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
- Der Auftraggeber kann nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder von Digitalbau Nord anerkannten Forderungen aufrechnen.
- Ein Zurückbehaltungsrecht darf nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.
- Gesetzlich zwingende Rechte bleiben unberührt.
§ 23 Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz von Digitalbau Nord.
- Digitalbau Nord bleibt berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
- Erfüllungsort für die Leistungen ist der Geschäftssitz von Digitalbau Nord, soweit gesetzlich zulässig und nichts anderes vereinbart wurde.
§ 24 Schlussbestimmungen
- Rechtserhebliche Erklärungen und Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Vertrag bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
- Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirken sich auf bereits geschlossene Verträge nur aus, wenn die Parteien dies wirksam vereinbaren oder eine gesetzliche Grundlage besteht.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- An die Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.